Psychologische Praxis                                                Psychotherapie / Hypnose / Beratung
     

Kostenübernahme / Privat Versicherte


Die Kosten für eine Psychotherapie nach dem Heilpraktikergesetz werden von einigen privaten Krankenkassen oder Zusatzversicherungen, abhängig von den individuellen Vertragsbedingungen, ganz oder teilweise erstattet. Allerdings ist eine Psychotherapie bei vielen Privaten Krankenversicherungen genehmigungspflichtig. Aus diesem Grund, sollten Sie nach dem Erstgespräch einen Antrag auf Bewilligung und Kostenübernahme bei ihrer Krankenversicherung stellen. 

Es kann sinnvoll sein, vor Beginn einer Therapie eine entsprechende Zusatzversicherung abzuschließen. Einige Versicherungen bieten diese Möglichkeit bereits ab ca. 10 Euro / Monat. Informieren Sie sich vorab bei ihrer Versicherung oder vergleichen Sie selbst; Versicherungsvergleich

Steuerliche Abzugsfähigkeit:

Die Kosten für Heilbehandlungen (einschließlich durch Heilpraktiker für Psychotherapie) sind gemäß §64EStDV als außergewöhnliche Belastungen steuerlich abzugsfähig. Voraussetzung ist ein Attest des Amtsarztes oder des medizinischen Dienstes, dass vor Beginn der Behandlungsmaßnahme einzuholen ist. Siehe hierzu Urteil: Finanzgericht Münster: AZ: 3 K 885/02E  



 
 
 
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