Kostenübernahme für gesetzlich Versicherte

Eine Abrechnung mit den gesetzlichen Krankenkassen erfolgt nicht. 

Die gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland übernehmen derzeit die Kosten für 3 therapeutische Methoden. Dies ist ein sehr eng gefasster Rahmen. Stellen Sie sich vor, Sie gehen zum Arzt und dieser hat lediglich 3 Pillen im Schrank. Obwohl eine Vielzahl von Pillen, für unterschiedliche Krankheitsbilder erhältlich wären, hat ihr Arzt nur die Wahl zwischen 3 Pillen im Schrank. Egal unter welcher Krankheit Sie leiden, ihr Arzt hat nur die Wahl zwischen diesen 3 Pillen. Alle anderen Pillen, die existieren, und auch als hilfreich gelten, dürfte ihr Arzt nicht verschreiben. Ähnlich verhält es sich in der Psychotherapie. Hier geht es um therapeutische Verfahren / Methoden und nicht um Pillen. Aber das Prinzip ist das Gleiche. Als Heilpraktikerin für Psychotherapie bin ich frei in der Methodenwahl und bilde mich ständig weiter, um meine PatientInnen bestmöglich unterstützen zu können. 

Wenn Sie schon länger auf der Suche nach einem "Kassentherapeuten" sind, haben Sie sicher festgestellt, dass die gesetzlichen Krankenkassen zu wenig Therapieplätze zur Verfügung stellen. Als Folge davon müssen PatientInnen oft eine lange, über Monate dauernde, unerträgliche Wartezeit hinnehmen. Meist verschlimmern oder chronifizieren sich die Symptome während dieser Zeit. Um die Wartezeit zu überbrücken, ist es ratsam, sich für diese Übergangszeit, als SelbstzahlerIn, therapeutische Hilfe zu suchen. Nicht selten wird der, nach Monaten, freie oder zugewiesene Therapieplatz dann nicht mehr benötigt. Darüber hinaus sind die selbst getragenen Therapiekosten, unter bestimmten Bedingungen, steuerlich abzugsfähig.   

Die Kosten für Heilbehandlungen (einschließlich durch Heilpraktiker und Psychotherapeuten) sind gemäß §64EStDV als außergewöhnliche Belastungen steuerlich abzugsfähig. Voraussetzung ist ein Attest des Amtsarztes oder des medizinischen Dienstes, dass vor Beginn der Behandlungsmaßnahme einzuholen ist. 

Fragen Sie hierzu ihren Steuerberater / Steuerberaterin oder ihr zuständiges Finanzamt. 

Bitte beachten Sie: Wenn Sie psychotherapeutische Maßnahmen über ihre Krankenkasse oder Versicherung abrechnen, werden diese Daten dort gespeichert und können abgerufen werden. Dies ist beispielsweise üblich, wenn Sie in den öffentlichen Dienst treten oder eine Versicherung abschließen möchten, für die ihr früherer Gesundheitszustand von Bedeutung ist. Dies ist bei Lebensversicherungen, Krankenversicherungen, Berufsunfähigkeitsversicherungen und Ähnlichem der Fall. 

In meiner Privatpraxis werden, ohne ihren ausdrücklichen, schriftlichen Wunsch, keine Daten an Dritte weitergegeben. So dass Versicherungen o.ä. Organisationen keine Kenntnis darüber erhalten, ob oder aus welchem Grund Sie in meine Praxis gekommen sind.

Zusatzversicherungen

Es kann sinnvoll sein, vor Beginn einer Therapie eine entsprechende Zusatzversicherung abzuschließen. Einige Versicherungen bieten diese Möglichkeit bereits für ca. 10 Euro/ Monat an. Informieren Sie sich vorab bei ihrer Versicherung oder vergleichen Sie selbst; Versicherungsvergleich. Wichtig: vergewissern Sie sich, dass die jeweilige Versicherung die Kosten für "Heilpraktiker für Psychotherapie" übernimmt. 

Darüber hinaus gibt es alternative Finanzierungsmöglichkeiten. Siehe hierzu die Seite: https://www.therapiefinanzierung.de/


 
 
 
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