Die Kosten für eine Psychotherapie nach dem Heilpraktikergesetz werden von einigen privaten Krankenkassen oder Zusatzversicherungen, abhängig von den individuellen Vertragsbedingungen, ganz oder teilweise erstattet. Allerdings ist eine Psychotherapie bei vielen Privaten Krankenversicherungen genehmigungspflichtig. Aus diesem Grund, sollten Sie nach dem Erstgespräch einen Antrag auf Bewilligung und Kostenübernahme bei ihrer Krankenversicherung stellen.
Steuerliche Abzugsfähigkeit:
Die Kosten für Heilbehandlungen (einschließlich durch Heilpraktiker für Psychotherapie) sind gemäß §64EStDV als außergewöhnliche Belastungen steuerlich abzugsfähig. Voraussetzung ist ein Attest des Amtsarztes oder des medizinischen Dienstes, dass vor Beginn der Behandlungsmaßnahme einzuholen ist. Siehe hierzu Urteil: Finanzgericht Münster: AZ: 3 K 885/02E