Selbstzahler

Ihr Vorteil als Selbstzahler:

-   Sie ersparen sich unnötige, lange Wartezeiten, wie sie bei Vertragstherapeuten der gesetzlichen Krankenkassen üblich sind.

-  Sie selbst bestimmen Dauer und Frequenz der Sitzungen, nach Absprache mit mir.

-  Sie erhalten auch dann eine Beratung / Therapie, wenn Sie als KassenpatientIn keine Leistung erhalten würden oder            nach beendeter oder abgebrochener Therapie einer Sperrfrist unterliegen.  

-  Niemand, weder ihre Krankenkasse noch sonst irgendeine Person oder Institution, erfährt von ihrem Anliegen

- Eine kassenfinanzierte Psychotherapie muss, aus verschiedenen Gründen, im 50 Min.-Takt erfolgen. Damit steht ein relativ enges Zeitfenster für jede Sitzung zur Verfügung, die Therapeuten häufig unter enormen Zeitdruck setzt, was Qualität und Erfolg der Therapie erheblich beeinträchtigen kann. In meiner Privatpraxis stehen Ihnen statt der üblichen 50Min. jeweils 60-90 Min. zur Verfügung

- Wenn Sie psychotherapeutische Maßnahmen über ihre Krankenkasse abrechnen, werden ihre Daten dort gespeichert und  abgerufen, wenn Sie beispielsweise in den öffentlichen Dienst treten oder eine Versicherung ( Lebensversicherungen, Krankenversicherungen, Berufsunfähigkeitsversicherungen ) abschließen möchten, für die ihr früherer Gesundheitszustand von Bedeutung ist. 

- In meiner Privatpraxis werden, ohne ihren ausdrücklichen, schriftlichen Wunsch, keine Daten an Dritte weitergegeben. So dass Versicherungen o.ä. Organisationen keine Kenntnis darüber erhalten, ob oder aus welchem Grund Sie in meine Praxis gekommen sind.

Andere Möglichkeiten der Finanzierung

Wenn ihre Versicherung entsprechende Leistungen nicht zahlt oder Sie ein Coaching bzw. Beratungen finanzieren möchten, gibt es mittlerweile alternative Wege der Therapiefinanzierung: Siehe hierzu die Seite: https://www.therapiefinanzierung.de/

Steuerliche Abzugsfähigkeit:

Die Kosten für Heilbehandlungen (einschließlich durch Heilpraktiker und Psychotherapeuten) sind gemäß §64EStDV als außergewöhnliche Belastungen steuerlich abzugsfähig. Voraussetzung ist ein Attest des Amtsarztes oder des medizinischen Dienstes, dass vor Beginn der Behandlungsmaßnahme einzuholen ist. 

Bitte informieren Sie sich hierzu bei ihrem Steuerberater oder zuständigem Finanzamt! 

 
 
 
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